Ehrenkodex

Konzept für Kinder- und Jugendschutz

Sport im Sportverein ist insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung und das Bewegungslernen ein eigentlich unverzichtbares Lernfeld. Dies gilt ganz besonders im Zeitalter der Digitalisierung vieler Lebensbereiche, in deren Folge Kinder viele Stunden am Tag bewegungsarm vor Bildschirmen verbringen. Mit einem Organisationsgrad von über 60% wächst den Sportvereinen hier aber nicht nur eine sportliche, sondern auch eine pädagogische Verantwortung zu. Wir müssen sehr genau hinschauen, dass Themen wie Alkoholmissbrauch, Mobbing und sexualisierte Gewalt gegen Kinder in unserem Sportverein keine Chance haben. Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet die Träger der freien Jugendhilfe dazu, dies mit einem geeigneten Maßnahmenkatalog sicherzustellen.

Mit dem vorliegenden Konzept für Kinder- und Jugendschutz im VfL Sindelfingen wollen wir das Thema klar strukturiert und auch offensiv nach innen und augen anpacken. In diesem Sinne hoffe ich auf das Engagement und die Mitwirkung derer, die im VfL Sindelfingen in der Kinder- und Jugendarbeit Verantwortung tragen.

Baustein 1: Ehrencodex

Alle Betreuerinnen und Betreuer im VfL Sindelfingen, die mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre arbeiten, unterzeichnen einen Ehrenkodex in Forn einer Selbstverpflichtung, die alle Beteiligten auf das Einhalten der dort formulierten pedagogischen Leitlinien verpflichtet (Anlage) und hierfür sensibilisiert.

Zuständigkeit: Abteilungen/ jahrliche Rückmeldungen an Hauptverein im Januar für das Vorjahr.

Baustein 2: Informationsveranstaltungen und Sensibilisierunsmaßnahmen

Der Verein wird in in Zusammenarbeit mit den anderen Trägern der freien Jugendhilfe vor Ort (Stadtjugendring, IG Sport) jahrlich eine Veranstaltung zum Thema Kinder- und Jugendschutz mit qualifizierten Referenten durchführen und über die Abteilungsleitungen hierzu einladen. Zusätzlich werden Sensibilisierungsmagnahmen für die Abteilungen angeboten.

Zuständigkeit: Jugendcenter Hauptverein

Baustein 3: Jugendleiterausbildung

In der vereinseigenen Jugendleiterausbildung wird es künftig einen separaten Unterrichtsblock geben, der dieses Thema aufgreift und mit fachlich fundierten Unterrichtsmaterialien behandelt.

Zuständigkeit: Jugendcenter Hauptverein

Baustein 4: Polizeiliches Führungszeugnis

Sport im Sportverein ist insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung und das Bewegungsle

Von allen Mitarbeitern des Vereins, die hauptberuflich (auch Freiberufler!) oder im Rahmen eines Minijobs mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorgelegt und alle fünf Jahre erneuert werden. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in Situationen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an die aufgrund von Dauer, Intensität und Art ihres Kontaktes besondere Anforderungen gestellt werden, müssen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Im VfL Sindelfingen gilt dies für Personen, die Kinder und Jugendliche über Nacht oder regelhaft in Alleinsituationen l:l betreuen.

Zuständigkeit Hauptpmt: Hauptverein

Zuständiqkeit Ehrenamt/ Freiberufler: Abteilungen/ jährliche
Rückmeldungen an Hauptverein im Januar für das Vorjahr

rnen ein eigentlich unverzichtbares Lernfeld. Dies gilt ganz besonders im Zeitalter der Digitalisierung vieler Lebensbereiche, in deren Folge Kinder viele Stunden am Tag bewegungsarm vor Bildschirmen verbringen. Mit einem Organisationsgrad von über 60% wächst den Sportvereinen hier aber nicht nur eine sportliche, sondern auch eine pädagogische Verantwortung zu. Wir müssen sehr genau hinschauen, dass Themen wie Alkoholmissbrauch, Mobbing und sexualisierte Gewalt gegen Kinder in unserem Sportverein keine Chance haben. Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet die Träger der freien Jugendhilfe dazu, dies mit einem geeigneten Maßnahmenkatalog sicherzustellen.

Mit dem vorliegenden Konzept für Kinder- und Jugendschutz im VfL Sindelfingen wollen wir das Thema klar strukturiert und auch offensiv nach innen und augen anpacken. In diesem Sinne hoffe ich auf das Engagement und die Mitwirkung derer, die im VfL Sindelfingen in der Kinder- und Jugendarbeit Verantwortung tragen.

Baustein 5: Handlungsleitfäden

Der Verein stellt für die Abteilungen drei verschiedene Handlungsleitfäden Verfügung. Ein Handlungsleitfaden bei einer Vermutung von sexueller Gewalt, ein Handlungsleitfaden bei Mitteilung einer Kindeswohlgefahrdung sowie Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen unter Teilnehmer/innen.

Zuständigkeit: Jugendcenter Hauptverein

Baustein 6: Ansprechpartner im Verein

Betroffene Personen oder mittelbar beteiligte Beobachter können sich in Erstkontakt an den Leiter unseres Kinder- und Jugendcenters Benjamin Wunsch wenden. Er wird dann ggf. Kontakt zu professionellen Beratungsstellen herstellen und den weiteren Prozess leiten.

Ansprechpartner Benjamin Wunsch

  • Leiter Kindersportschule und Jugendreferent
  • Email: b.wunsch@vfl-sindelfingen.de
  • Telefon: 07031 – 706515
  • Geschäftstelle VfL Sindelfingen, Rudolf-Harbig-Straße 8, 71063 Sindelfingen