Sport im Sportverein ist insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung und das Bewegungslernen ein eigentlich unverzichtbares Lernfeld. Dies gilt ganz besonders im Zeitalter der Digitalisierung vieler Lebensbereiche, in deren Folge Kinder viele Stunden am Tag bewegungsarm vor Bildschirmen verbringen. Mit einem Organisationsgrad von über 60% wächst den Sportvereinen hier aber nicht nur eine sportliche, sondern auch eine pädagogische Verantwortung zu. Wir müssen sehr genau hinschauen, dass Themen wie Alkoholmissbrauch, Mobbing und sexualisierte Gewalt gegen Kinder in unserem Sportverein keine Chance haben. Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet die Träger der freien Jugendhilfe dazu, dies mit einem geeigneten Maßnahmenkatalog sicherzustellen.
Mit dem vorliegenden Konzept für Kinder- und Jugendschutz im VfL Sindelfingen wollen wir das Thema klar strukturiert und auch offensiv nach innen und augen anpacken. In diesem Sinne hoffe ich auf das Engagement und die Mitwirkung derer, die im VfL Sindelfingen in der Kinder- und Jugendarbeit Verantwortung tragen.
Alle Betreuerinnen und Betreuer im VfL Sindelfingen, die mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre arbeiten, unterzeichnen einen Ehrenkodex in Forn einer Selbstverpflichtung, die alle Beteiligten auf das Einhalten der dort formulierten pedagogischen Leitlinien verpflichtet (Anlage) und hierfür sensibilisiert.
Zuständigkeit: Abteilungen/ jahrliche Rückmeldungen an Hauptverein im Januar für das Vorjahr.
Der Verein wird in in Zusammenarbeit mit den anderen Trägern der freien Jugendhilfe vor Ort (Stadtjugendring, IG Sport) jahrlich eine Veranstaltung zum Thema Kinder- und Jugendschutz mit qualifizierten Referenten durchführen und über die Abteilungsleitungen hierzu einladen. Zusätzlich werden Sensibilisierungsmagnahmen für die Abteilungen angeboten.
Zuständigkeit: Jugendcenter Hauptverein
In der vereinseigenen Jugendleiterausbildung wird es künftig einen separaten Unterrichtsblock geben, der dieses Thema aufgreift und mit fachlich fundierten Unterrichtsmaterialien behandelt.
Zuständigkeit: Jugendcenter Hauptverein
Sport im Sportverein ist insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung und das Bewegungsle
Von allen Mitarbeitern des Vereins, die hauptberuflich (auch Freiberufler!) oder im Rahmen eines Minijobs mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorgelegt und alle fünf Jahre erneuert werden. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in Situationen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an die aufgrund von Dauer, Intensität und Art ihres Kontaktes besondere Anforderungen gestellt werden, müssen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Im VfL Sindelfingen gilt dies für Personen, die Kinder und Jugendliche über Nacht oder regelhaft in Alleinsituationen l:l betreuen.
Zuständigkeit Hauptpmt: Hauptverein
Zuständiqkeit Ehrenamt/ Freiberufler: Abteilungen/ jährliche
Rückmeldungen an Hauptverein im Januar für das Vorjahr
rnen ein eigentlich unverzichtbares Lernfeld. Dies gilt ganz besonders im Zeitalter der Digitalisierung vieler Lebensbereiche, in deren Folge Kinder viele Stunden am Tag bewegungsarm vor Bildschirmen verbringen. Mit einem Organisationsgrad von über 60% wächst den Sportvereinen hier aber nicht nur eine sportliche, sondern auch eine pädagogische Verantwortung zu. Wir müssen sehr genau hinschauen, dass Themen wie Alkoholmissbrauch, Mobbing und sexualisierte Gewalt gegen Kinder in unserem Sportverein keine Chance haben. Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet die Träger der freien Jugendhilfe dazu, dies mit einem geeigneten Maßnahmenkatalog sicherzustellen.
Mit dem vorliegenden Konzept für Kinder- und Jugendschutz im VfL Sindelfingen wollen wir das Thema klar strukturiert und auch offensiv nach innen und augen anpacken. In diesem Sinne hoffe ich auf das Engagement und die Mitwirkung derer, die im VfL Sindelfingen in der Kinder- und Jugendarbeit Verantwortung tragen.
Der Verein stellt für die Abteilungen drei verschiedene Handlungsleitfäden Verfügung. Ein Handlungsleitfaden bei einer Vermutung von sexueller Gewalt, ein Handlungsleitfaden bei Mitteilung einer Kindeswohlgefahrdung sowie Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen unter Teilnehmer/innen.
Zuständigkeit: Jugendcenter Hauptverein
Betroffene Personen oder mittelbar beteiligte Beobachter können sich in Erstkontakt an den Leiter unseres Kinder- und Jugendcenters Benjamin Wunsch wenden. Er wird dann ggf. Kontakt zu professionellen Beratungsstellen herstellen und den weiteren Prozess leiten.
Ansprechpartner Benjamin Wunsch
Montag: 16.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.30 Uhr
an allen Werktagen Kontakt über email