Ab 2025 neue Regelung der Umlagen:
Ab 100 % der geleisteten Arbeit wird der volle Umlagenbetrag erlassen.
Werden weniger als 100% der Arbeitsstunden geleistet, wird die Umlage nicht anteilig erlassen. Die in einem Kalenderjahr geleisteten Arbeitsstunden werden im Folgejahr berechnet. Wenn ein Mitglied z.B. im Jahr 2024 keine Arbeitsstunden geleistet hat, wird 2025 die volle Umlage für das Jahr 2024 nachberechnet.
Für zusätzlich geleistete Arbeitsstunden bedankt sich die TA herzlich, eine Anrechnung auf den Mitgliedsbeitrag ist jedoch nicht möglich.